Spielplatzgutachten
Schon bei der Planung müssen bezüglich der Sicherheit der Anlage viele verschiedene Details beachtet werden. Um spätere hohe Kosten und Ärger durch eine nicht normgerechte Erstellung des Spielplatzes zu vermeiden, beraten wir Sie auch schon während der Planungsphase und erstellen ein Gutachten im Sinne der Normen.
Nicht nur in der Planungsphase, sondern insbesondere im Schadenfall kann ein neutrales Gutachten von großer Bedeutung sein.
Abnahmen, Erstabnahmen
Neu errichtete Spielplätze müssen einer sicherheitstechnischen Neubauabnahme nach DIN EN 1176 unterzogen werden. Die Vielzahl schwerer Unfälle durch nicht fachgerecht montierte Spielplatzgeräte und missachteter Vorschriften führten dazu.
Die Bauabnahme eines neuen Spielplatzes beinhaltet unter anderem die Prüfung sämtlicher Spielplatzgeräte und Ausstattungen, Sicherheitsabstände und Fallschutz. Der Spielplatz ist aber auch auf Übereinstimmung mit der DIN 18034 und anderen Vorschriften zu überprüfen.
Gewährleistungsansprüche durch Planungsfehler, Montagefehler oder Gerätefehler können so rechtzeitig festgestellt und abgestellt werden.
Die Abnahme beinhaltet die Prüfung der
So kann die Sicherheit des Spielplatzes von Anfang an gewährleistet werden.
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